Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme

Umfang
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Berghotel Bastei GmbH (nachfolgend auch Hotel genannt).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn wir nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug nehmen.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Mit der Erteilung eines Auftrages an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Leistungen, erkennt der Kunde diese AGB an.

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, den Vertrag schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter im Namen des Kunden eine Buchung vorgenommen, haftet dieser dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, sämtliche buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Endkunden weiterzuleiten.
  3. Das Hotel haftet für seine vertraglichen Verpflichtungen. Diese Haftung ist auf Leistungsmängel beschränkt, die – abgesehen von leistungstypischen – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels beruhen.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die verkürzten Verjährungsfristen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
  2. Für unentgeltlich erbrachte Leistungen, die nicht zu einer Kostenberechnung des Kerngeschäfts (Beherbergung und Verpflegung) gehören, besteht kein Erfüllungsanspruch des Kunden.
  3. Haustiere können nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch das Hotel untergebracht werden.
    Eine Haustieranreise ohne vorherige Anmeldung berechtigt das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Erhebung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 €.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels sowie die Preise für von ihm in Anspruch genommene weitere Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte (einschließlich Gästetaxe).
  5. Übernachtungsgäste der Ausflugsregion Bastei sind gästetaxpflichtig. Die Gästetaxe ist nicht im Übernachtungspreis enthalten und wird vor Ort vom Hotel stellvertretend für die Gemeinde Lohmen eingenommen.
  6. Aufgrund der drastischen Erhöhung der Energiekosten sind wir gezwungen, ab dem 04.04.2025 einen Energiezuschlag in Höhe von 3,50 € pro Zimmer und Nacht zu erheben. Dieser Zuschlag ist nicht im Übernachtungspreis enthalten.
  7. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  8. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen des Hotels wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  9. Die Bezahlung erfolgt spätestens am Abreisetag in bar oder per E-Cash. Kreditkarten werden auf Anfrage akzeptiert.
  10. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum (nur bei vorheriger schriftlicher Leistungsbestätigung) sind binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzüge zahlbar. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf einem unserer Konten als erfolgt. Entstehende Spesen, insbesondere für Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlers. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  11. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  12. Die vom Gast hinterlegte Kreditkarte dient als Sicherheit. Sie kann vom Hotel ohne weitere Zustimmung des Karteninhabers zur Zahlung verwendet werden.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  3. Der Kunde erwirbt keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung des gewünschten Zimmers.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

  4. Für Buchungen gelten folgende Stornobedingungen:
    Das Hotel behält sich vor, den dem Hotel entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet:
    – bis 30 Tage vor dem Ankunftstag kostenfrei (kostenfreie Stornierung);
    – 29 bis 21 Tage vor dem Ankunftstag 25 %;
    – 20 bis 14 Tage vor dem Ankunftstag 50 %;
    – 13 bis 8 Tage vor dem Ankunftstag 75 %;
    – 7 Tage oder weniger vor dem Ankunftstag 90 %;
    – bei Nichtanreise 100 %
    des vertraglich vereinbarten Preises zu bezahlen.
  5. Bei Gruppen ab 21 Personen ist eine Stornierung von bis zu zwei Zimmern bis zwei Tage vor Anreise kostenfrei. Bei Reduzierungen darüber hinaus gelten die unter Punkt 4 genannten Stornostaffelungen.

Storno-Versicherungen
Bei Buchung einer Reiserücktrittsversicherung gelten ausschließlich die AGB der durchführenden Organisation (Ergo-Reiseversicherung). Das Hotel stellt lediglich den Kontakt her. Haftungsrelevante Rechtsbeziehungen mit dem Hotel kommen daher bei der Buchung von Reiserücktrittsversicherungen nicht zustande.

Rücktritt des Hotels
  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    – Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
    – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    – ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 3 vorliegt.
    – der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat;
  4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die er durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten selbst verursacht.

Haftung des Hotels
  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 €. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 € im zentralen Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in den Hotelgaragen oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht.
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernissen genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per E-Mail.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Pirna.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Leistungserbringers oder Betreibers finden nur dann Anwendung, wenn dies im Einzelfall vorher schriftlich im Vertrag vereinbart wurde.

Datenverarbeitung und Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags auf Grundlage dieser AGB werden vom Hotel Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Veranstaltung eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat.

Stand: April 2025

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Räumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels sowie Tischreservierungen in den Restaurants.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlicher Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum (nur bei vorheriger schriftlich bestätigter Leistungsübernahme) sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung)
  1. Das Hotel räumt dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
  2. a) Hat das Hotel dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung.
  3. b) Bei Rücktritt bzw. Nicht-Inanspruchnahme (No Show) des Veranstalters hat das Hotel Anspruch auf Entschädigung. Diese berechnet sich aus dem vertraglich vereinbarten Betrag für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Tagungsspecials/ Angebote und die Bereitstellung von Speisen und Getränken unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt. Hierbei wird folgende Staffelung zu Grunde gelegt:
    – bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten;
    – 59 bis 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 40%;
    – 45 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 60%;
    – 28 Tage vor und bis Veranstaltungsbeginn Berechnung von 80%.
  4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menü~/Buffetpreis x Personenzahl. War für das Essen noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü/Buffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
  5. Ersparte Aufwendungen nach 1. – 2. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Im Auftrag des Kunden veranlasste Leistungen an Dritte sind im Falle einer Stornierung in voller Höhe zu begleichen.

Privatfeier-Storno-Versicherungen
Sie können eine Privatfeier-Storno-Versicherung abschließen. Bei Interesse wenden Sie sich an die Ergo-Reiseversicherung.

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass das Hotel die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten des Hotels.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung des Hotels oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und das Hotel dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das Hotel für den nicht abgerufenen Teil nach den Rücktrittsbestimmungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  5. Verschieben sich ohne schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
  6. Bei Veranstaltungen darf grundsätzlich bis 01.00 Uhr Musik gespielt werden, wobei die Raumlautstärke ab 22.00 Uhr nicht überschritten werden darf. Die Servicezeiten enden spätestens 01.00 Uhr nachts. Hierbei sind die Regelungen des Arbeitszeitgesetztes in jedem Fall einzuhalten.
  7. Eventuelle Zuwiderhandlungen und daraus folgender Schaden oder Kosten (insbesondere Personalauswand) gehen zu Lasten des Veranstalters.

Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (z.B. Servicegebühr) berechnet.

Abwicklung der Veranstaltung
  1. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung der ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, dem Inventar und der gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen und die ordnungsgemäße Rückgabe. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht zu vertreten hat.
  3. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z. B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
  4. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.
  5. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel nutzen.
  6. Werden wir wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.

Mitgebrachte Gegenstände
  1. Die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie elektrischer Anlagen und sonstiger Veranstaltungsmittel bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich. Diese, sowie persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Der Kunde hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen.
  2. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung elektrischer Anlagen entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen unseres Gebäudes und/oder Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Räumlichkeiten übereinstimmen Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
  4. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.

Haftung des Kunden für Schäden
  1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  3. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.

Stand: März 2025

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Gruppen

Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Reisegruppen.
  2. Als Reisegruppe gelten alle Gruppen mit einem einheitlichen Besteller und Bezahler ab 21 Personen (Beherbergungsvertrag) bzw. ab 16 Personen (Bewirtungsvertrag).

Freiplatzregelung bei Restaurantgruppen
Es gelten die Bedingungen laut Einzelvertrag. Ist dieser nicht vorhanden, gewährt das Unternehmen ab einer Gruppenstärke von 16 zahlenden Personen für Busfahrer und Reiseleiter je 1 Tellergericht und 1 Getränk kostenfrei.

Freiplatzregelung bei Hotelübernachtungen
ab 21 Personen 1 Freiplatz im Doppelzimmer
ab 51 Personen 2 Freiplätze im Doppelzimmer

  1. a) Der Freiplatz wird auf die Leistung: Übernachtung und Halbpension gewährt
  2. b) Freiplätze sind nicht personengebunden und können auch von anderen Personen als Busfahrern oder Reiseleitern genutzt werden.
  3. c) Freiplätze sind nur im Rahmen der Buchung und der Konditionen zur Gewährung von Gruppenpreisen gültig.
 
Stand: März 2025

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